Sehschwächen-Früherkennung (z. B. auf Amblyopie)
Der Gesetzgeber hat für Ihr Kind Vorsorgetermine beim Kinderarzt (U7a mit Sehtest im Alter von 34-36 Monaten) eingerichtet. Hierbei soll eine Sehschwäche (Amblyopie) erkannt werden.
Meist wird dann später noch eine 2. Untersuchung beim Schularzt durchgeführt.
Allerdings ist keine einzige Untersuchung in einer Augenarztpraxis als Vorsorge gesetzlich vorgesehen.
Die Untersuchung des Sehens durch die Orthoptistin und den Augenarzt halten wir jedoch für weitaus tiefgreifender und umfassender.
Um optimale Behandlungsvoraussetzungen zu haben, ist eine erste Untersuchung wesentlich früher notwendig.
Wir empfehlen die erste Vorsorgeuntersuchung in der Sehschule bereits mit ca. 12 Monaten, also lange bevor irgendein Sehtest nach gesetzlichen Vorgaben durchgeführt wird.
Sie erhalten einen detaillierten Befundbericht inklusive einer Beurteilung und Planung von eventuell weiteren Maßnahmen.
So bleiben Diagnostik und Behandlung in einer Hand.
Weiter haben Sie den großen Vorteil, selber einen Termin für die Vorsorge wahrnehmen zu können.
Der Nutzen für Ihr Kind
Durch die Amblyopie-Früherkennungs-Untersuchung können Sie Ihrem Kind einen "gut sehenden" Start in sein Leben geben.