Sie sind gesetzlich versichert und möchten gern einen Termin vereinbaren?
Unsere Augenarztpraxis ist eine Privatpraxis, die jeder gesetzlich- und privatversicherte Patient aufsuchen kann.
Für Untersuchungen, Behandlungen und Beratungen bekommt jeder Patient eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Erstattung der Behandlungskosten - ganz oder teilweise - durch die gesetzliche Krankenkasse möglich.
WICHTIG: Bitte nehmen Sie vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und klären Sie die Möglichkeiten für Ihr persönliches Anliegen.
Vorsorgeprogramme
Einige gesetzliche Krankenkassen haben spezielle Vorsorgeprogramme, bei denen die Vorsorge-Untersuchungen in einer Privatpraxis ganz oder teilweise übernommen werden.
Bonusheft
Bietet Ihre gesetzliche Krankenkasse ein Bonusprogramm (Bonus-Heft), können wir Ihnen gerne auch eine Bestätigung über Ihre Vorsorge-Untersuchung aushändigen. Am Jahresende kann die Krankenkasse Ihnen dann einen bestimmten Betrag gutschreiben.
Gesundheitskonto
Einige gesetzliche Krankenkassen bieten Ihnen einen bestimmten Betrag, der für Leistungen außerhalb der normalen Basisabsicherung eingesetzt werden kann.
Beihilfe
Ist ein Ehepartner privatversichert und beihilfeberechtig und liegt der gesetzlich versicherte Ehepartner mit seinem Jahreseinkommen unter einer bestimmten Grenze, kann es möglich sein, dass sich die Beihilfe an den Rechnungskosten für die Untersuchung des gesetzlich Versicherten beteiligt.
Zuschuss für eine private Zusatzversicherung
Einige Krankenkassen bieten - in Zusammenarbeit mit privaten Krankenversicherungen - eine Zusatzversicherung an, z. B. für 1 Bett-Zimmer, Zahnbehandlungen oder eben für Vorsorge-Untersuchungen, wie sie auch in unserer Praxis angeboten werden.
Individuelle Vereinbarung mit der Krankenkasse
Wir empfehlen den zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenkasse zu kontaktieren, um ermitteln zu können, welche Leistungen im Rahmen Ihres gewählten Tarifes übernommen werden.