Die Universtäts-Augenklinik Bonn veröffentlichte vor kurzem eine wichtige Arbeit über mögliche Netzhautschäden nach dem Blick in einen Laserpointer (Birtel J, Harmening WM, Krohne TU, Holz FG, Charbel Issa P, Herrmann P: Retinal injury following laser pointer exposure—a systematic review and case series. Dtsch Arztebl Int 2017; 114: 831–7. DOI: 10.3238/arztebl.2017.0831).
Beim Blick in einen Laserpointer können Netzhautschäden durch die Absorbtion der Lichtenergie kommen - das reicht von kaum merkbaren Veränderungen bis hin zu massiven Schäden wie z.B. Netzhautloch. Leichte Veränderungn können sich von allein zurückbilden, schwere Veränderungen können zu lebenslangen erheblichen Beeinträchigungen z. B. des Lesens führen.
Eine standardisierte Therapie gibt es nicht.Versuchsweise kann Kortison gegeben werden.
Geprüfte und in Deutschland zugelassene Laserpointer sollten eine Leistung von unter 1 mW haben. Leider haben im Internet erworbene oder importierte Geräte häufig erheblich höhere Leistungen oder sind falsch deklariert.
Es ist daher insbesondere Kindern und Jugendlichen von dem Gebrauch dieser Pointer abzuraten. Erwachsene sollten auf geprüfte Qualtiät achten.